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FÜR UNSERE MIETER

Mieterservice
Hilfe, schnell.

Schaden melden, Notfall-Kontakte, Ansprechpartner und Antworten auf häufige Fragen — alles an einem Ort. Bei Anliegen rund um Ihre Wohnung sind wir für Sie da.

Rückmeldung in 2 WerktagenFeste Ansprechpartner

Im Notfall

Bei akuter Gefahr zählt jede Minute. Hier steht, was ein Notfall ist und wen Sie wann erreichen.

WAS IST EIN NOTFALL?
Wasserrohrbruch oder größerer Wasseraustritt
Heizungs- oder Warmwasserausfall, besonders im Winter
Kompletter Stromausfall in der Wohnung
Verstopfung mit Rückstau oder drohendem Wasserschaden
Aufbruch oder nicht verschließbare Wohnungs- und Haustür
Gefahr für Leben oder Gebäude

Alles, was keinen Aufschub duldet, aber keine Gefahr für Leben oder Gebäude bedeutet, melden Sie über das Schaden-Formular.

AKUTE GEFAHR
112

Bei Feuer, Gasgeruch oder drohendem Personen- und Gebäudeschaden rufen Sie sofort die 112 — nicht die Hausverwaltung, und warten Sie nicht auf uns.

Bei Gasgeruch

Keine Schalter, Klingeln oder elektrischen Geräte betätigen. Kein offenes Feuer. Fenster öffnen, Gebäude verlassen, Feuerwehr rufen.

Schaden melden

Je genauer Sie den Schaden beschreiben, desto schneller können wir helfen. Fotos sind freiwillig, helfen aber sehr.

Schritt Wo ist der Schaden?
Schritt Was ist passiert?
Datei auswählen
Schritt Wie erreichen wir Sie?
WIE ES WEITERGEHT
Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Wir prüfen die Meldung und melden uns in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Bei Bedarf beauftragen wir einen Handwerker, der sich direkt mit Ihnen abstimmt.
SCHON MIETER BEI UNS?

Im Mieterportal sehen Sie Ihre Meldungen samt Bearbeitungsstand — und müssen Objekt und Einheit nicht jedes Mal angeben.

Zum Mieterportal

Ihre Ansprechpartner

Wer bei welchem Anliegen hilft.

VERMIETUNG
Wohnungen, Flächen und Allgemeines
info@ivw-gp.de
Termine nach Vereinbarung
BUCHHALTUNG
Miete, Nebenkosten und Abrechnung
buchhaltung@ivw-gp.de
Termine nach Vereinbarung
TECHNIK
Instandhaltung und Schäden
hausmeister@ivw-gp.de
Termine nach Vereinbarung

Häufige Fragen von Mietern

Antworten rund um Miete, Kündigung, Nebenkosten und Schäden.

Bis wann muss die Miete überwiesen sein?

Die Miete ist im Voraus zu zahlen und muss spätestens bis zum dritten Werktag des Monats eingehen. Als Werktage gelten Montag bis Freitag. Am einfachsten richten Sie einen Dauerauftrag ein.

Wie kündige ich meine Mietwohnung richtig?

Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben erfolgen — per E-Mail, Fax oder Telefon ist sie nicht wirksam. Richten Sie das Schreiben an IVW und senden Sie es per Post oder geben Sie es persönlich ab. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Monatsende.

Wann kommt die Nebenkostenabrechnung?

Einmal jährlich für das vorangegangene Abrechnungsjahr. Der Vermieter hat dafür bis zu zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit. Das gilt auch nach einem Auszug.

Darf ich meine Wohnung untervermieten?

Eine Untervermietung, auch die teilweise, ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor dem geplanten Beginn über das Formular „Antrag auf Untervermietung".

Ich habe meinen Wohnungsschlüssel verloren, was nun?

Melden Sie den Verlust bitte umgehend über die Meldung Schlüsselverlust. Bei zentralen Schließanlagen kann ein Austausch nötig werden; die Kosten trägt in der Regel der Mieter, sofern eine Haftpflichtversicherung nicht einspringt.

Wer zahlt kleine Reparaturen in der Wohnung?

Ob und bis zu welcher Höhe Sie sich an Kleinreparaturen beteiligen, richtet sich nach der Kleinreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag. Größere Reparaturen und die Instandhaltung des Gebäudes übernehmen wir.

Darf ich in meiner Mietwohnung Haustiere halten?

Tiere im Terrarium oder Aquarium sind ohne gesonderte Zustimmung erlaubt. Hunde und Katzen nur nach vorheriger Absprache über den Antrag auf Haustierhaltung. Für Schäden, die Ihr Tier verursacht, haften Sie.

Die Antworten geben allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Mietvertrag und die gesetzlichen Regelungen.